Bebauungsplan und öffentliche Beteiligung

Das Gelände ist aktuell in der landwirtschaftlichen Nutzung. Um es zukünftig als Gewerbepark bebauen zu dürfen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans untergliedert sich in folgende Schritte:

  • Beschluss zur Aufstellung der Bauleitplanung durch die Stadt Nidda
  • Ausarbeitung eines Vorentwurfs
  • Frühzeitiges Einholen von Stellungnahmen von Behörden und Planungsträgers und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Ausarbeiten eines Entwurfs mit Anpassungen an die Stellungnahmen
  • Einholen von Stellungnahmen von Behörden und Planungsträgers und öffentliche Auslegung
  • Prüfung der Stellungnahmen und Behandlung der Anregungen per Beschluss
  • Feststellungsbeschluss des Bebauungsplans als Satzung
  • Inkrafttreten der Bauleitplanung
Flyer als PDF

Bei den einzelnen Schritten für das Verfahren zur Bauleitplanung ist es wichtig, dass verschiedene – und teilweise auch gegenläufige – Wünsche und Vorstellungen koordiniert bzw. gegenseitig abgewogen werden. Unter anderem betrifft dies:

  • die Belange des Umweltschutzes
  • die Belange des Naturschutzes
  • die Belange der Landschaftspflege.

Von daher wird jede Bauleitplanung durch die Landschaftsplanung fachlich in Form eines Umweltberichts unterstützt.

Die Stadt Nidda führt alle Verfahrensschritte durch, da sich das Gelände auf der Gemarkung der Stadt Nidda befindet. Die frühzeitige Beteiligung wurde bereits durchgeführt: amtliche-bekanntmachungen

In Kürze wird die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.