Bebauungsplan
Das Gelände war bisher in landwirtschaftlicher Nutzung. Um es zukünftig als Gewerbepark bebauen zu dürfen, war die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. B7 „Interkommunaler Gewerbepark Oberhessen“ notwendig. Das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans untergliedert sich in folgende Schritte:
- Beschluss zur Aufstellung der Bauleitplanung durch die Stadt Nidda
- Ausarbeitung eines Vorentwurfs
- Frühzeitiges Einholen von Stellungnahmen von Behörden und Planungsträgers und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Ausarbeiten eines Entwurfs mit Anpassungen an die Stellungnahmen
- Einholen von Stellungnahmen von Behörden und Planungsträgers und öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen und Behandlung der Anregungen per Beschluss
- Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
- Inkrafttreten des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan ist nach dem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung und durch Bekanntmachung im Juli 2025 inkraftgetreten. Alle Informationen zum inkraftgetretenen Bebauungsplan sind in der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Nidda unter folgendem Link abrufbar: Amtliche Bekanntmachung der Stadt Nidda

